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AGBs - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedigungen der Firma PROVENTURE
Geschäftsführer: Stefan Hieronimus

I. Gegenstand und Geltungsbereich
II. Inhalt des Auftrages
III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
IV. Konkurrenzausschluss, Geheimhaltung
V. Vergütung
VI. Fremdkosten
VII. Sicherung der Leistungen; Stornoregelungen
VIII. Haftung
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I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Dienstleistungen von PROVENTURE Stefan Hieronimus, im folgenden PROVENTURE genannt, Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jeder getroffenen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass darauf ausdrücklich hingewiesen werden muss. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von PROVENTURE schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Inhalt des Auftrages
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Veranstaltungsinhalte werden durch Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. PROVENTURE kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.

III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von PROVENTURE angefertigte Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von PROVENTURE dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von PROVENTURE geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages an den Auftraggeber über.

IV. Konkurrenzausschluss, Geheimhaltung
PROVENTURE verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten von PROVENTURE. PROVENTURE verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.

V. Vergütung
Vergütung ist das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Entgelt. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u.ä. sind PROVENTURE gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. PROVENTURE ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

VII. Sicherung der Leistung; Stornoregelungen
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch PROVENTURE wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von PROVENTURE nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist PROVENTURE unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt die nachfolgende Regelung:

Bei Rücktritt bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Keine Kosten*
Bei Rücktritt vom 30. - 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragskosten*
Bei Rücktritt vom 20. - 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragskosten*
Bei Rücktritt vom 14. - 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Auftragskosten*

*) Jeweils zzgl. eventuell anfallender Fremdkosten.

VIII. Haftung
Für einen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhenden Schadensfall haftet PROVENTURE nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhergesehene, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet PROVENTURE nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von PROVENTURE. PROVENTURE haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird PROVENTURE von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadenersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber PROVENTURE von der Haftung frei.

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